
In diesem Fall handelte es sich um einen Antrag der AfD, der etwas verlangte, was rechtlich nicht zulässig war. Daher haben wir, die CDU-Fraktion, den Antrag abgelehnt, da wir nicht für etwas stimmen können, was gegen geltendes Recht verstößt.

Sie haben aber sicherlich anhand des tatsächlichen Handelns feststellen können, dass wir Grüne da in Ihrem Sinne sehr konsequent sind.

selbstverständlich halte ich jede Form der politischen Auseinandersetzung, bei der explizit oder implizit zu Gewalt aufgerufen wird, für eine klare Grenzüberschreitung und Symptom einer "vergifteten Stimmung".

Weitere AFD Verbände sollten als gesichert rechtsradikal eingestuft werden. Einem Verbot sind enge Grenzen gesetzt. Demokratie muss durch Argumente überzeugen.

Die von Ihnen angefragte PRÜFUNG eines Verbotsverfahrens ist meines Erachtens hier ergänzend ein sinnvoller Schritt und führt dann hoffentlich zu dem Ergebnis, ob ein tatsächliches Verbotsverfahren sinnvoll ist.

Die zuständige Ansprechpartnerin im bayerischen Landtag ist Verena Osgyan, Sprecherin für Wissenschaft und Hochschulpolitik der Grünen.