In den zukünftigen Offenlegungsregeln für Landtagsabgeordnete, die wir noch in dieser Legislaturperiode verabschieden werden, soll vermerkt sein, in welchen außerparlamentarischen Gremien, Vereinen und Institutionen die Abgeordneten aktiv sind und ob bzw. welche kommunalpolitischen Mandate sie ausüben.
Für mich ist klar: Diese Partei steht außerhalb des demokratischen Spektrums und ist eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Für mich ist klar, dass diese Partei sich außerhalb des demokratischen Spektrums bewegt und eine massive Belastung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.
Es ist für mich von zentraler Bedeutung, der AfD im politischen Wettbewerb entgegenzutreten.