Wird die Energiepreispauschale an Bürger mit zwei Wohnsitzen (Ausland und Inland) ausgezahlt?
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
in einer vorherigen Antwort hatten Sie sehr ausführlich erklärt, dass die Energiepreispauschale nur an Personen mit ständigem Aufenthalt ODER mit Wohnsitz in Deutschland ausgezahlt wird.
Ich bin unbeschränkt einkommenststeuerpflichtig und wohne mit Familienwohnsitz in Belgien. Ich unterhalte einen weiteren Wohnsitz bei meiner pflegebedürftigen Mutter (dieser wird vom deutschen Meldeamt automatisch ebenfalls als 1. Wohnsitz geführt) und Ihrem neuen Lebensgefährten (ebenfalls pflegebedürftig). Für einen derartigen Fall fehlt mir eine eindeutige Antwort, ob mir die Energiepreispauschale zusteht oder nicht. Mit anderen Worten handelt es sich bei dem "oder" tatsächlich um ein "oder" oder doch um ein "und"?
Vielen Dank
A. B.
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für ihre erneute Kontaktaufnahme. Da mir nicht alle ihre Informationen vorliegen und es sich hierbei meiner Meinung nach um einen sehr spezifischen Fall handelt, würde ich sie Bitten sich an das Bundesministerium für Finanzen bzw. an ihr Finanzamt zuwenden. Zudem habe ich ihnen hier noch eventuell zwei hilfreiche Dokumente angehängt.
• (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html)
• (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Energiepreispauschale.pdf?__blob=publicationFile&v=9) hier unter II 5.
Freundliche Grüße
Ihr Jonas Hoffmann