
Ich möchte darauf hinweisen, dass auch hier in Schleswig Holstein die Möglichkeit besteht, eine Petition über den Schleswig Holsteinischen Landtag einzubringen.

Jedoch wird das Parteienverbot weder dafür sorgen, dass die rechtsextremen Strukturen, die weit größer als die AfD sind, aufgelöst werden, noch löst es das Problem rassistischer, antisemitischer, menschen- oder demokratiefeindlicher Einstellungen innerhalb der Gesamtgesellschaft nachhaltig.

Wenn der Verfassungsschutz ausreichend Beweise im Sinne des Artikel 21 (2) vorweisen kann, bin ich für ein Verbot der AfD.

Den Antrag auf Prüfung können nur der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Insofern habe ich nur wenig direkte Möglichkeiten mich hier einzusetzen.


Ich unterstütze ein Verbot der AfD und stehe dafür ein, dass die notwendigen Schritte zur Wahrung unserer demokratischen Grundordnung unternommen werden. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Demokratie nicht von innen heraus untergraben wird.