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Ulrike Täck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Daniel G. •

Sind Sie bereit sich bei der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung für eine Verbotsprüfung der AFD einzusetzen?

Sehr geehrte Frau Täck,

ich sehe mehr und mehr die Gefahr, dass sich die AFD immer tiefer in unserer Gesellschaft festsetzt. Ich möchte, dass unsere Gesellschaft offen und vor allem demokratisch bleibt. Ich denke, das sehen Sie genau so. Bitte unterstützen Sie Menschen wie mich, die für eine Überprüfung der Möglichkeiten eines Verbots der AFD sind. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Rückmeldung geben würden.

Herzliche Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Die von Ihnen angesprochene Frage ist heute bedeutender, als je zuvor.

Zunächst einmal stimme ich Ihnen zu, dass die AfD zunehmend die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft nicht nur infrage stellt, sondern zerstören will. Das Verhalten der AfD im sächsischen Landtag muss uns ein Warnsignal sein. Die AfD stellt sich gegen die fundamentalen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere missachtet sie die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot. Die Ergebnisse der letzten Wahlen auf Landes- und Europaebene sowie aktuelle Umfragen zeigen, dass die AfD leider immer mehr Zuspruch erhält – eine Entwicklung, die uns sehr große Sorge macht.

Der Verfassungsschutz hat die AfD Sachsen zum Beispiel als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung ist ein wichtiger Hinweis auf die Gefährdung der Demokratie durch diese Partei. Aber um zu wissen, dass die AfD rechtsextremistisch ist, braucht man eigentlich keine offizielle Einstufung; es reicht Herz und Verstand zu haben. Die Einstufung aber hat große juristische Relevanz für ein Verbotsverfahren. Wir achten unsere Grundwerte und deshalb braucht es auch hier einen rechtsstaatlichen Prozess.

Angesichts dieser Entwicklungen haben im November 2024 eine Reihe von Bundestagsabgeordneten einen Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD gestellt. Ziel dieses Antrags ist es, das Bundesverfassungsgericht zu einer Prüfung zu bewegen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Hierfür reicht die Feststellung, dass sie in Sachsen gesichert rechtsetxrem ist alleine leider nicht aus. Dieses muss man ihr auch flächendeckend nachweisen. Um Erfolg in so einem Verfahren zu haben, muss ihr zudem auch nachgewiesen werden, dass sie feindlich gegenüber unserem Rechtsstaat ist. Bewusst haben wir uns in Deutschland dazu entschieden, dass ein Parteiverbotsverfahren auch hohe Hürden hat, denn in der deutschen Geschichte haben wir auch schon andere Erfahrungen mit Parteiverboten gemacht: Das Verbot der SPD 1933!

Ich unterstütze ein Verbot der AfD und stehe dafür ein, dass die notwendigen Schritte zur Wahrung unserer demokratischen Grundordnung unternommen werden. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Demokratie nicht von innen heraus untergraben wird.

Ich möchte aber auch betonen, dass der Umgang mit der AfD nicht alleine über rechtliche Schritte wie ein Verbotsverfahren erfolgen sollte. Es ist ebenso entscheidend, dass wir die demokratischen Werte kontinuierlich verteidigen und die Argumente dieser Partei immer wieder inhaltlich stellen. Denn mit einem Verbot dieser Partei ist das rechtsextremistische Gedankengut nicht verschwunden und es besteht die Gefahr, dass sich neue Parteien bilden, die die freiheitlich demokratische Lebensart hassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Hetze und Ausgrenzung einen Platz in unserer Gesellschaft finden.

Herzliche Grüße
Ulrike Täck

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