Frage von Thorsten J. • 17.08.2023
Setzen Sie sich für die Prüfung eines AfD-Verbots ein ?
Antwort von Hauke Hansen CDU • 18.08.2023
Sehr geehrter Herr J.,
ein Parteien-Verbotsverfahren wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Den Antrag auf Prüfung können nur der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.
Insofern habe ich nur wenig direkte Möglichkeiten mich hier einzusetzen. Trotzdem kann ich Ihnen versichern, dass es mit der CDU, auch in Neumünster, keine Zusammenarbeit mit der AfD oder ähnlich gesinnten Parteien geben wird. Wir halten uns hier an den Parteitagsbeschluss vom 08. Dezember 2018.
„Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab.“
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Hansen