(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Aus meiner Sicht ist es nachvollziehbar und begrüßenswert, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit ein Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan eröffnet hat. Damit wird die Gemeinde auch ihrer Planungspflicht gerecht. (...)
(...) des Regionalplan Westsachsen müssen zur Stärkung der Attraktivität des ländlichen Raumes als Lebens- und Wohnmittelpunkt gesetzt werden, unter enger wohnortnaher Einbeziehung des angepassten ländlichen Gewerbes. Die Vielfalt der Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten im ländlichen Raum ist zu fördern und von der "Leuchtturmpolitik" in der Wirtschaft wieder abzugehen. (...)
(...) Hinsichtlich der Kommunen kann ich Ihnen nur mitteilen, dass es wegen der verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung allein in der Entscheidung der Kommune liegt, wann und auf welchem Weg sie ihre Dokumente öffentlich zugänglich macht. Eine Entscheidung „von oben“ durch den Landtag gibt es in diesen Fällen nicht. (...)
(...) Will Ihre Gemeinde eine Satzung erlassen und die Grundstückseigentümer sollen die Kosten für die Entwässerung der versiegelten Flächen tragen. Dies ist nach Kommunalabgabengesetz grundsätzlich möglich. (...)
(...) Daher stellten die meisten Gemeinden und Zweckverbände ihr Beitrags- und Gebührensystem auf die Erhebung getrennter Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentgelte um. Es handelt sich bei den getrennt ausgewiesenen Kosten für Niederschlagswasser nicht um zusätzliche Gebühren. (...)
(...) Abwasserentsorgung ist eine kommunale Aufgabe. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, bei den Investitionen, die für eine flächendeckende und den gesetzlichen Standards entsprechende Abwasserbeseitigung erforderlich ist. (...)