Frage an Martin Dulig von Matthias D. bezüglich Umwelt
Herr Dulig,
in naher Zukunft sollen die Bürger in Sachsen wieder einmal mehr "geschröpft" werden beim Thema "eingeregnete Flächen" (Dächer, gepflasterte Hofflächen, etc.)
Dazu habe ich 2 Fragen:
1. Werden Sie persönlich (oder die SPD) etwas unternehmen um diesen Wahnsinn zu stoppen?
2. Falls das nicht gestoppt wird, müssen dann auch Bund, Länder und Gemeinden für asphaltierte Straßen, gepflasterte Bereiche Dächer von staatlichen Einrichtungen zahlen?
Sehr geehrter Herr Drehn,
vielen Dank für Ihre Frage, die sich nach meinem Verständnis auf die getrennt ausgewiesenen Kosten für Niederschlagswasser bezieht.
Die meisten Gemeinden und Zweckverbände erhoben in der Vergangenheit für die Entsorgung des Schmutzwassers und die Ableitung des Niederschlagswassers einheitliche Gebühren. So war vielen Gebührenzahlerinnen und -zahlern gar nicht bewusst, dass auch für die Ableitung des Niederschlagswassers von den Grundstücken Kosten anfielen, die aber über die Abwassergebühren mit bezahlt wurden.
Die Rechtsprechung machte jedoch eine Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2004 dahingehend erforderlich, dass für die Erbringung unterschiedlicher Leistungen auch unterschiedliche Gebühren und Beiträge zu erheben sind (§ 9 Abs. 3 SächsKAG). Die Erhebung einer Einheitsgebühr, die z. B. die Leistungen Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserableitung umfasst, ist seither nur noch in wenigen Fällen zulässig. Daher stellten die meisten Gemeinden und Zweckverbände ihr Beitrags- und Gebührensystem auf die Erhebung getrennter Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentgelte um. Es handelt sich bei den getrennt ausgewiesenen Kosten für Niederschlagswasser nicht um zusätzliche Gebühren.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und
verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Martin Dulig