Frage an Matthias Rößler von Ekkehart M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rößler,
...Bürgerbeteiligung - ein wichtiges Maß für Demokratie und ähnliches hört man immer wieder. Eine echte Beteiligung an der Arbeit von Stadtparlamenten wird aber dadurch verhindert, dass die aktuellen Beschlussvorlagen für Stadtratssitzungen für den Bürger über digitale Medien (Internet) nicht zugänglich sind. Wenn diese Vorlagen auf einfachem Weg nicht zugänglich sind, verliert auch die Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen an Bedeutung.
Entsprechende Anfragen wurden mit - Anordnung von oben - oder - es kann nicht sicher gestellt werden, dass diese Dokumente ,wegen kurzfristiger Änderungen, aktuell gehalten werden können- . Das sind m.E. Ausreden, denn man kann auf evtl. Änderungen vorsichtshalber hinweisen. Ich wende mich wegen des...." von oben " an Sie.
Sollte es im sächsischen Landtag anders sein ?
mfG
E. Mosch
Sehr geehrter Herr Mosch,
der Sächsische Landtag stellt alle Dokumente mit parlamentarischen Bezug (Drucksachen) wie Gesetzentwürfe, Anträge, Kleine und Große Anfragen, Berichte und Beschlussempfehlungen allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern online ( http://edas.landtag.sachsen.de/ ) zur Verfügung. Dies geschieht zeitgleich mit der Verteilung der Unterlagen an die Abgeordneten. Als weiteren Service werden die Dokumente, die auf einer Landtagssitzung zur Beratung anstehen, nach Beschluss der Tagesordnung durch das Präsidium im Internetauftritt des Landtags direkt verlinkt.
Hinsichtlich der Kommunen kann ich Ihnen nur mitteilen, dass es wegen der verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung allein in der Entscheidung der Kommune liegt, wann und auf welchem Weg sie ihre Dokumente öffentlich zugänglich macht. Eine Entscheidung „von oben“ durch den Landtag gibt es in diesen Fällen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Rößler