(...) Die von Ihnen angesprochenen Sprüche beziehen sich auf die Wahlberechtigten, die nicht wählen gehen, aber unzufrieden sind und lamentieren. Der Anspruch in unserer Gesellschaft mehr zu bekommen als zu geben, und am besten noch den Wunsch von den Lippen abgelesen zu bekommen, zeigt sich auch in der Bereitschaft wählen zu gehen oder etwas unentgeltlich oder ehren-amtlich zu leisten. (...)
(...) Um Ärger mit dem Finanzamt zu umgehen ist also allen Rentnern zu raten, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen und möglicherweise eine Steuererklärung abzugeben. Für die Betroffenen bedeutet das nun mehr Bürokratie und wie im Berufsleben Beschäftigung mit dem völlig intransparenten Steuerrecht, allerdings dürften nur die wenigsten tatsächlich von Steuerzahlungen betroffen sein. Ich selbst würde mir auch eine transparentere und einfachere Lösung wünschen, leider ist das nun nicht mehr möglich, da der Gesetzgeber hier bereits Pflöcke eingeschlagen hat, die nicht mehr ohne weiteres versetzt werden können. (...)
(...) Denn ich stehe zu den Intentionen des Gesetzes. Da es sich um ein verfassungskonformes Gesetz handelt, kann man mir auch nicht Verfassungsbruch vorwerfen. Damit wurde weder meine Verfassungstreue als Minister in Frage gestellt, noch können Zweifel an dem gesetzestreuen und verfassungsgemäßen Agieren meinerseits entstehen. (...)
(...) erstens stehe ich zu einem Gesetz, dass verfassungskonform ist und somit lässt sich daraus kein Verfassungsbruch meiner Seits ableiten und zweitens ist es eine voreilige Unterstellung, ich würde auch Verfassungseinschränkungen in anderen Bereichen zulassen oder tolerieren. Gerade die Sozialdemokratie hat in ihrer langen Geschichte für die Einhaltung der verfassungsgemäßen Freiheitsrechte, den Rechtsstaat und die Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gekämpft. Dafür wurde die Sozialdemokratie verfolgt, verboten und in Lager gesteckt. (...)
(...) ich habe nie geäußert, dass ich zur Durchsetzung meiner politischen Ansichten Verstöße gegen das Grundgesetz hinnehmen würde. Ich habe mich einzig dazu geäußert, dass ich den Intentionen eines Gesetzes zustimme, dass verfassungskonform ist. (...)