Frage an Thomas Jurk von Uwe T. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Jurk,
mit Bestürzung musste ich gerade lesen, daß Sie in einem Wahlchat von freiepresse.de am 29.07.09 folgenden Satz geäiußert haben:
"Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf."
Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/HINTERGRUND/HINTERGRUND26/1554595.html
Sie als amtierender Minister eines Bundeslandes haben eine besondere Verpflichtung gesetzestreu und verfassungsgemäß zu agieren.
Halten Sie diese Äußerung nach wie vor für richtig und angemessen? Und wenn ja, wie verträgt sich eine solche Äüßerung mit der gebotenen Verfassungstreue eines Ministers.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Temme
Sehr geehrter Herr Temme,
leider haben Sie meine Antwort falsch verstanden. Denn ich stehe zu den Intentionen des Gesetzes. Da es sich um ein verfassungskonformes Gesetz handelt, kann man mir auch nicht Verfassungsbruch vorwerfen. Damit wurde weder meine Verfassungstreue als Minister in Frage gestellt, noch können Zweifel an dem gesetzestreuen und verfassungsgemäßen Agieren meinerseits entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk