(...) Sie haben Recht, dass das Grundgesetz Wahlen UND Abstimmungen vorsieht, durch die – um in der Diktion des Grundgesetzes zu bleiben – das Volk die Staatsgewalt ausübt. Auch wenn Sie es als blabla abtun, haben die Autorinnen und Autoren des Grundgesetzes den Wahlen beziehungsweise der Ausübung der Staatsgewalt durch gewählte Repräsentanten eindeutigen Vorrang eingeräumt – zu viel wie ich finde. Für die täglichen Fragen der Gesetzgebung ist Repräsentation das richtige Prinzip, aber bei Fragen von wirklich großer Tragweite sollte es auch auf Bundesebene Volksabstimmungen geben. (...)
(...) Es gab in der Tat besondere Gründe, die Klappmesser so rigoros zu behandeln. Denn es ist diese Art Messer, die sehr häufig bei gewalttätigen Auseinandersetzungen eingesetzt wird. Und es geht bei den Einhandmessern nicht um das Klapptaschenmesser mit Arretierungsfunktion, dass sich mit etwas Übung auch einhändig ausklappen und arretieren lässt. (...)
(...) Die Rechtslage zur Todesstrafe ändert sich durch die Einführung der Grundrechtecharta grundsätzlich nicht. Schon jetzt verweist Artikel 6 des EU-Vertrages auf die sehr viel weitgehendere Regelung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die bestimmte Formen der Todesstrafe eine Zeitlang noch kannte. (...)
(...) Aber diese Bedrohung wird man nicht los, indem man die Bürgerrechte mit Füßen tritt und im Namen der Prävention alles und alle vielfältiger Überwachung und Protokollierung aussetzt. Hier ist stattdessen eine professionelle und personell gut ausgestattete Polizei gefragt, die bis jetzt ja auch ohne Schäubles neuen Instrumentenkasten wirksam agierte. (...)
(...) Scharfe Waffen, sowie Gas- und Schreckschusswaffen, sind bereits gesetzlich reglementiert, die jetzige Änderung des Waffenrechts zielt auf den noch unreglementierten Bereich der Anscheinswaffen, vor allem der Soft -Air-Versionen scharfer Waffenmodelle. Natürlich werden gesetzliche Regelungen auch übertreten, aber das ist kein Argument, auf sie zu verzichten – und darauf läuft ihre Forderung hinaus. (...)
Sehr geehrter Herr Ingold,