Frage an Wolfgang Wieland von Tim I. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Schön, dass wir uns im Grundsatz einig sind - Verbote sollten in einer freiheitlichen Demokratie so sparsam wie möglich eingesetzt werden.
Gerade darum ist es meiner Meinung nach nicht einsehbar, warum in der Diskussion ist, die sogenannten "Anscheinswaffen" komplett zu verbieten - würden ein Verbot des Führens und eine Heraufsetzung der Altergrenze für den Erwerb hier nicht vollkommen ausreichen? Dies würde auch die Problematik der Kinder und Jugendlichen, die teilweise mit solchen Waffen herumlaufen und ihre Umgebung erschrecken, eindämmen. Ein Totalverbot wäre nicht nur schwer umzusetzen (wie soll der Begriff "Anscheinswaffe" genau definiert werden?), es würde auch Millionen Unbescholtene nachträglich kriminalisieren, deren Waffen nie die eigenen vier Wände verlassen haben. Dies würde nicht unerhebliche Folgekosten mit sich bringen - von wem und wie sollen alle diese Gegenstände "einkassiert" werden? Und schließlich würde es in Industrie und Handel auch Arbeitsplätze vernichten.
Ihre Einschätzung, dass es sich bei einem Totalverbot um eine "nicht tief einschneidende Beschränkung der persönlichen Freiheit" handle, kann ich in keinster Weise teilen. Auch die Besitzer von Schreckschuss- und Softairwaffen (Anscheinswaffen) sind in der überwältigenden Mehrheit legale und zuverlässige Waffenbesitzer! Und nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass sich auch in diesem "freien“ Bereich des Waffenbesitzes ebenso viele Schützen und Sammler wie im "scharfen" Bereich finden, deren Interessen es hier zu beachten gilt. Die Sammlungen dieser Personen stellen teilweise nicht unerhebliche Werte dar - eine hochqualitative Softair kann schon einmal 500 bis 1000 EUR kosten.
Kriminelle, die Überfälle begehen wollen, lassen sich von Verboten nicht abschrecken. Sie werden immer einen Weg finden, an Waffen oder Waffenimitate zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim Ingold
Sehr geehrter Herr Ingold,
durch das geplante Verbot wird zwar in der Tat auch den Gesetzestreuen eine Beschränkung auferlegt, aber niemand wird nachträglich kriminalisiert. Denn das geplante Gesetz, dem Bündnis 90/Die Grünen auch zustimmen werden, sieht (nur) ein Verbot des Führens solcher Waffen vor. Das ist vollkommen gerechtfertigt, denn mit Hilfe dieser Waffen werden Straftaten begangen. Dagegen muss das Interesse von Sammlern zurückstehen – das ist zwar hart, aber im Sinne der öffentlichen Sicherheit geboten. Zumal das Sammeln solcher Waffen ja auch erst seit 2003 möglich ist und insofern die Forderung nach einem umfassenden Vertrauensschutz übertrieben wäre.
Und natürlich lassen sich Kriminelle von Verboten abschrecken. Wenn es strafbar wird, solche Waffen zu führen, werden Gelegenheits- und Kleinkriminelle vor der (Anscheins-)Bewaffnung vor ihren Taten zurückschrecken. Es geht ja gerade um solche Kriminellen, die sich nicht einfach scharfe Waffen besorgen können oder wollen. Denen wird das Handwerk deutlich erschwert und das rechtfertigt in meinen Augen auch eindeutig die Beschränkung, die den Sammlern solcher Waffen durch die Gesetzesänderung auferlegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland