(...) Dass auf Sie das RÜG angewendet wird, liegt an der Norm des § 259a SGB VI. Im Umkehrschluss zu dieser gesetzlichen Regelung werden alle ab dem 1.1.1937 Geborenen dem RÜG unterworfen. Weil damit eine gesetzliche Grundlage besteht, auf die sich auch Gerichtsurteile stützen, bin ich der Ansicht, dass zur Beseitigung der eingetretenen Ungerechtigkeit eine gesetzliche Neuregelung notwendig ist. (...)
(...) Das die Deutsche Rentenversicherung mit Rückendeckung des BMAS unter Berufung auf die veränderte Rechtslage nur die faktischen Einzahlungen in das Rentensystem der DDR berücksichtigt, verletzt das Vertrauen der Flüchtlinge in den Bestand der Gesetzeslage, wie sie bis zur Friedlichen Revolution berechtigterweise bestand und wird der politischen Wirklichkeit der SED-Diktatur nicht gerecht. Leider haben die Gerichte diesen Sachverhalt anders beurteilt. (...)
(...) Hinzu käme noch, dass bei einem Tempolimit die durchschnittliche PS-Zahl der PKW-Flotte in Deutschland mittelfristig sänke, also sparsamere Motoren für eine weitere Senkung sorgten. Dass der Verkehr dann zäher fließt, ist eine Fehlannahme – eher das Gegenteil ist der Fall. (...)
(...) als ehemaliger Nebenkläger im Mykonos-Verfahren habe ich mich auch als Abgeordneter bemüht, die Entscheidung der Bundesregierung zu hinterfragen und zu einer Änderung zu gelangen. (...) Bei einer dennoch - rechtlich bei ausgewiesenen Ausländern möglichen - vorzeitigen Entlassung hätte man allerdings die Kriterien anlegen müssen, die bei der Diskussion um die Begnadigung von Christian Klar gerade in diesem Frühjahr lebhaft erörtert wurden: (...) An all dem fehlt es bei diesem Akt des Staatsterrorismus. (...)
(...) Jedenfalls impliziert das Ihr Vergleich mit der Zahl der Arbeitslosen. Zugleich überschätzen Sie die Kosten, denn „unzählige Millionen“ kostet es nicht, diesen Menschen die relativ knapp bemessenen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zukommen zu lassen. Es handelt sich um einen Personenkreis von knapp 200.000 Menschen, denen in der Regel in Sammelunterkünften Wohnraum zugewiesen wird und mit Sachleistungen oder Gutscheinen für Nahrung und Kleidung sowie maximal 40 Euro Taschengeld im Monat auskommen müssen. (...)
(...) In dem einen Fall also mit Vorsatz, im anderen Fall ohne Vorsatz - das macht den Unterschied aus. Natürlich ist zu fordern, dass derartige Kolateralschäden tunlichst zu vermeiden sind. Wir Grüne kritisieren die Kriegführung im Süden und Osten Afghanistan genau deswegen: weil zu viele Opfer unter der Zivilbevölkerung entstehen. (...)