Frage an Wolfgang Wieland von Walter R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wieland,
aufmerksam las ich ihren Beitrag. Allerdings muss zugeben Ich ihnen nicht ganz folgen zu können.
Sie schreiben:
"Ein Verbot verspricht also, kriminelle Handlungen zu erschweren. Gerade die "kleineren Fische", die sich eben nicht einfach eine Schusswaffe besorgen wollen oder können, verlieren durch ein Verbot von Anscheinswaffen an Drohpotential und damit Erfolgsaussichten."
Ich sehe hierin keinen grossen Sinn. Überfälle werden mit verdeckt zu tragenden Waffen, wie Pistolen, verübt, nicht mit Karabinern. Wer grösseres plant wird sich illegal eine Schusswaffe, z.B. eine der 10.000 aus Beständen der NVA fehlenden AK47, besorgen. Und die von Ihnen beschriebenen kleinen Fische kaufen sich einfach eine Gaswaffe, die durch ihren repetierenden Schlitten, das Vollmetall und die Verwendung von Patronenhülsen nicht nur echter aussieht sondern durch die Verwendung von Sylvesteraufsätzen und Reizgasmunition tatsächlich schwere bis lethale Angriffe ermöglicht.
Zumal sind diese Waffen auch nach der Novelle für jeden ab 18 erhältlich.
Statistiken beweisen, das über 95% von geplanten Straftaten mit illegal beschafften Waffen verübt werden.
Meine Frage: Wo ist der Sinn, die mit einer Novelle bisher unbescholtene Bürger zu kriminalisieren und gleichzeitig nichts gegen weitaus gefährlichere Artikel zu unternehmen?
Gruss,
Walter Ruf
Sehr geehrter Herr Ruf,
es wird durch die Gesetzesänderung kein unbescholtener Bürger kriminalisiert, es wird ihnen im Sinne der Gemeinschaft eine Beschränkung auferlegt – nämlich das Tragen der Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten. Der jetzt veränderte Gesetzentwurf trifft auch nicht mehr nur das AK-47-Imitat, sondern auch Nachbauten von Pistolen, Revolvern etc.
Scharfe Waffen, sowie Gas- und Schreckschusswaffen, sind bereits gesetzlich reglementiert, die jetzige Änderung des Waffenrechts zielt auf den noch unreglementierten Bereich der Anscheinswaffen, vor allem der Soft -Air-Versionen scharfer Waffenmodelle. Natürlich werden gesetzliche Regelungen auch übertreten, aber das ist kein Argument, auf sie zu verzichten – und darauf läuft ihre Forderung hinaus. Tatsache ist: Anscheinswaffen werden für kriminelle Handlungen missbraucht, ein Verbot kann das mindestens teilweise unterbinden. Dem stehen Sonderinteressen einer kleinen Gruppe von Sammlern gegenüber. Für mich ist in der Abwägung klar: Das Gesetz kann Kriminalität reduzieren, die Sammlerinteressen sind in geringem Umfang beeinträchtigt – also bin ich für das Verbot des Führens von Anscheinswaffen.
Jeder erfahrene Vorsitzende einer Strafkammer wird ihnen bestätigen, dass nur allzu oft „Gelegenheit Diebe macht“, dass heißt Verbrechen nur deshalb geschehen, weil eine Waffe zur Hand war. Die Frau von Bubi Scholz z. B. lebte heute noch, hätte es im Hause Scholz keine Schusswaffe gegeben. Eine weitestgehende Entwaffnung schafft keine besseren Menschen, aber nimmt ihnen die Möglichkeit, Böses zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wieland