(...) Der Begriff "Bundestrojaner" wurde von interessierten Kreisen in die Diskussion eingeführt, um fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass es sich um eine Ermittlungssoftware handeln würde, welche unspezifisch gegen eine Vielzahl von Personen eingesetzt oder sich gar unkontrolliert verbreiten würde. Derartiges ist keineswegs beabsichtigt. Die Ermittlungssoftware wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. (...)
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