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Frage von Michael B. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Michael B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

in den VDI-Nachrichten vom 11.01.08 wurde berichtet, dass der jährliche Schaden durch aktuelle Schadprogramme auf ca. 20 Mrd. € geschätzt wird ("23% der deutschen Rechner fremdgesteuert").

Man weiß, dass Schadprogramme durch Schwachstellen auf die Zielrechner gelangen können. Man weiß ebenfalls, dass es ein Anliegen der SW-Hersteller war und ist, solche Schwachstellen zu erkennen und nach der Erkennung möglichst schnell zu beseitigen.

Die Einführung des Bundestrojaners/Online-Durchsuchung bedeutet im Endeffekt, die Beibehaltung einer Schwachstelle, einer Einfallsmöglichkeit für Schadprogramme auf allen bundesdeutschen Rechner.

Logischerweise nicht nur für den Bundestrojaner, sondern auch für Hacker.

Daher meine Frage: haben Ihre Berater realistische Schätzungen abgegeben, um wieviel Prozent die Zahl der befallenen deutschen Rechner nach Einführung des Bundestrojaners steigen wird? Und haben Ihre Berater Ihnen den dadurch zu erwartenden Schaden für die deutsche Wirtschaft zumindest geschätzt?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baleanu,

die Bundesregierung beabsichtigt mit der Änderung des Gesetzes zum Bundeskriminalamt zur Abwehr terroristischer Gefahren eine Befugnissnorm zur Online-Durchsuchung zu schaffen. Eine solche Befugniss des BKA wird sich - wie auch die klassische Durchsuchung - nur gegen einzelne bestimmte Personen unter Terrorismusverdacht bei strenger Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen richten.

Der Begriff "Bundestrojaner" wurde von interessierten Kreisen in die Diskussion eingeführt, um fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass es sich um eine Ermittlungssoftware handeln würde, welche unspezifisch gegen eine Vielzahl von Personen eingesetzt oder sich gar unkontrolliert verbreiten würde. Derartiges ist keineswegs beabsichtigt. Die Ermittlungssoftware wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. Dritten wird also ein Eindringen in den Rechner durch den Einsatz der Software nicht erleichtert werden.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite meines Ministeriums unter: http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_165104/Internet/Content/Themen/FragenUndAntworten/Online__Durchsuchungen.html

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble