Frage an Wolfgang Schäuble von Holger L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Schäuble,
in den Medien wird in der letzten Zeit immer wieder das s.g. "Waterboarding" erwähnt. Ein MIttel das die Vereinigten Staaten im Kampf gegen den Terror zur Informationsbeschaffung bei Gefangenen ja durchaus für ein legitimes Mittel halten.
Nun zu meiner Frage:
Könnten Sie sich vorstellen, bei Terrorverdächtigen dieses Mittel einzusetzen bzw. gibt es Überlegungen seitens der Bunderegierung oder Ihres Ministeriums die gesetzlichen Möglichkeiten für den Einsatz solcher Mittel in der Bunderepublik bei der Vernehmung von Terrorverdächtigen zu schaffen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Sehr geehrter Herr Linz,
das so genannte "Waterboarding" darf von deutschen Sicherheitsbehörden, einschließlich der Nachrichtendienste, nicht durchgeführt werden. Ich möchte mich hier der ausdrücklichen Bewertung der angeblichen oder wirklichen Praktiken anderer Staaten enthalten; der Umstand, dass innerhalb der Bundesregierung aber nicht im Entferntesten daran gedacht wird, an dem Verbot etwas zu ändern, dürfte die auch von mir voll geteilte Einstellung zu dieser Praxis hinreichend verdeutlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble