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Frage von Giesela K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Giesela K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schäuble,

die folgende Frage habe ich bereits an Frau Zypries geschrieben, die hat mich jedoch an Sie verwiesen.

Nach geltendem Recht, wird ein Ausländer nur Deutscher, wenn er z.B. nicht vom Amt lebt. (Er schadet dadurch dem Staat und die Steuerzahler)

In dem mir bekannten Fall (Vater (Türke)der Tochter einer Freundin (Deutsche)), lebt er mit einer Frau und seinen anderen 3 Kindern zusammen, lebt vom Amt (AlgII), hat Privatinsolvenz beantragt (läuft)(geht um alten Unterhalt ans Sozialamt, Gläubiger der eigene Firma) und zahlt für seine Tochter (Deutsche) keinen Unterhalt (Mutter und Kind leben von AlgII)

Nun ist er Deutscher geworden.

Die Ausländerbehörde antwortete uns, das er lange genug mit unbefristetem Aufenthalt hier in Deutschland ist (12 Jahre), das Andere interessiert dann nicht.

Meine Frage:
Wie kommt es, das er so offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen darf, und damit weiterhin den Staat schädigen darf?

Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kladiwa,

bereits im Ausländergesetz vom 9. Juli 1990, das in § 86 für langjährig in Deutschland lebende Personen einen Regelanspruch auf Einbürgerung einführte, war festgelegt, dass jemand, der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann, dennoch einzubürgern ist. Diese Grundregel gilt auch im heutigen § 10 Abs.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes fort.
Die Länder führen dieses Bundesgesetz als eigene Angelegenheit aus. Deshalb hat allein die örtliche Einbürgerungsbehörde festzustellen, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen; sie unterliegt insoweit nur der Aufsicht ihrer obersten Landesbehörde (Innenministerium bzw. Senatsverwaltung für Inneres). Bitte haben Sie Verständnis, dass ich den von Ihnen geschilderten Einzelfall daher nicht bewerten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble