Frage an Wolfgang Schäuble von Mike P. bezüglich Recht
Moin Herr Schäuble.
Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes zum 1.4.08 bin ich verunsichert, was das Tragen meines Multitools (Leatherman WAVE) angeht. Ich bin in der Kinder- und Jugendarbeit tätig und hatte mein Tool immer griffbereit. Sei es um einen Splitter aus einem Finger zu holen oder bei Reperaturen am Fahrrad oder Roller ein adäquates Werkzeug zur Hand zu haben. Leider verfügt dieses Tool auch über zwei einhändig bedienbare Klingen. Kann ich es ab sofort nur noch in meiner Garage benutzen oder gibt es für solche auch recht teuren Helferlein eine gesonderte Regelung? Ich möchte nicht riskieren auf das Wohlwollen eines Polizisten angewiesen zu sein und ggf. meinen Job durch eine Strafanzeige zu gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Potheisky