(...) Es ist Ziel der Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren, dies kann letztlich aber nur gelingen, wenn die Menschen es auch wirklich wollen, die Zuwanderer müssen hier heimisch werden wollen und das heißt auch, dass sie die hiesigen Wertevorstellungen akzeptieren und teilen müssen. Mit unseren zahlreichen Integrationsmaßnahmen schaffen wir dafür den Rahmen, im Integrationskurs, der wichtigsten integrationspolitischen Maßnahme des Bundes, werden nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur vermittelt. (...)
(...) Der Begriff "Bundestrojaner" wurde von interessierten Kreisen in die Diskussion eingeführt, um fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, dass es sich um eine Ermittlungssoftware handeln würde, welche unspezifisch gegen eine Vielzahl von Personen eingesetzt oder sich gar unkontrolliert verbreiten würde. Derartiges ist keineswegs beabsichtigt. Die Ermittlungssoftware wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. (...)
(...) das so genannte "Waterboarding" darf von deutschen Sicherheitsbehörden, einschließlich der Nachrichtendienste, nicht durchgeführt werden. Ich möchte mich hier der ausdrücklichen Bewertung der angeblichen oder wirklichen Praktiken anderer Staaten enthalten; der Umstand, dass innerhalb der Bundesregierung aber nicht im Entferntesten daran gedacht wird, an dem Verbot etwas zu ändern, dürfte die auch von mir voll geteilte Einstellung zu dieser Praxis hinreichend verdeutlichen. (...)
(...) bereits im Ausländergesetz vom 9. Juli 1990, das in § 86 für langjährig in Deutschland lebende Personen einen Regelanspruch auf Einbürgerung einführte, war festgelegt, dass jemand, der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann, dennoch einzubürgern ist. Diese Grundregel gilt auch im heutigen § 10 Abs.1 Nr.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes fort. (...)