
(...) Ich habe dem Bundesamt für Verfassungsschutz, unmittelbar nachdem infolge der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtliche Zweifel aufkamen, die Durchführung solcher Maßnahmen untersagt, die zu Zeiten der Vorgängerregierung aufgrund der damaligen Rechtsauffassung grundsätzlich autorisiert waren. (...) Als Innen- und Verfassungsminister achte ich sehr strikt auf die Einhaltung des Rechts, insbesondere des Verfassungsrechts, und auf die Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden. (...)