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Frage von Ralf G. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Ralf G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

zu Ihrer Antwort an Herrn Wiebeliz vom 21.04.2008 habe ich noch Fragen, da mich Ihre Ausführungen bzgl. dem deutschen Alleingang in Sachen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nicht wirklich überzeugen konnten.
Die europäischen Nachbarn haben den deutschen Vorstoß in Sachen ZÜP auf Europa-Ebene mangels Zielführung abgelehnt.
Worin besteht nun die besondere Gefahr im Sinne LuftSiG (§1 Terror, Sabotage, Angriff auf die Luftfahrt) durch Piloten mit deutscher Lizenz im Gegensatz zu Piloten mit ausl. Lizenz, die ja ungeprüft deutschen Luftraum befliegen?
Wieviele Gefährdungen im Sinne des LuftSiG gab es bisher durch Piloten mit deutscher Lizenz?
Wieviele Gefährder im Sinne von LuftSiG konnten durch ZÜP aufgedeckt werden?
Wie paßt der Zwang zu einer Antragsstellung in die Demokratie? Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Wie paßt die konkrete Einstufung als gemeigefährliche Person im Sinne von LuftSiG durch Behörden ohne konkreten Anfangsverdacht auf eine Straftat o.Ä. sondern nur wegen einem fehlenden Antrag in eine Demokratie und zur Unschuldsvermutung?
(Bsp.: http://www.proluftfahrt.de , http://www.cfz.de , http://www.aopa.de/news/zuep-news ,.. auf Wunsch kann ich Ihnen eine Kopie von einem solchen Bescheid der Gemeingefährlickeit und Sofortvollzug zukommen lassen)
Sie können sicher sein, die Betroffenen sehen sich als Opfer von Diffamierung, Generalverdacht, versuchter Nötigung, ...
Es gibt übrigens einige Urteile die dem von Ihnen zitierten entgegenstehen, das VG Darmstadt wendet sich sogar an das BVG.
Wie konnte eigentlich der Diebstahl eines Motorseglers durch einen offensichtlich psychisch kranken Menschen ohne Pilotenlizenz einen solchen Angriff auf Piloten mit deutscher Pilotenlizenz auslösen? (FAZ.Net vom 15.02.2006, http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E69A9F07CFBF9476AB8E7ABABA37B4B19~ATpl~Ecommon~Scontent.html )
Vielleicht können Sie ja die Fragen konkret beantworten, würde mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Gula

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Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble
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