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Frage von Ralf R. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Ralf R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

ich bin gerade 16 Jahre geworden und habe eine Frage zu meinem neuen Personalausweis.
Warum heißt der Ausweis nicht Personenausweis ?
Warum Personalausweis ? Wessen Personal ?
Was ist das für ein kleiner roter Punkt unten in der Mitte von meinem Bild ? Warum hat der große "grüne" Bundesadler auf meinem Ausweis je 7 Federn, aber der kleine holografische Adler über meinem Bild je nur 6 ? Ich dachte immer es gibt nur ein Staatswappen, bzw. Bundesadler (?)
Warum steht unter Staatsangehörigkeit das adjektiv "deutsch" ?
Warum nicht Bundesrepublik Deutschland ? Eine Freundin aus Österreich hat ja auch in ihrem Ausweis stehen Staatsangehörigkeit: Österreich und nicht österreichersich.

Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort.

Viele Grüße
Ralf

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Antwort von
CDU

Lieber Ralf,

ich freue mich, dass Du Dich so für die Themen Personalausweis sowie Staatswappen interessiert, und beantworte gerne Deine Fragen.

Zu Deiner Frage warum der Ausweis nicht Personenausweis, sondern Personalausweis heißt, kann ich Dir sagen, dass die Bezeichnung gewählt wurde, da auf diesem die Personalien, also die Personendaten, des Ausweisinhabers aufgeführt sind. "Personal-" kommt hier demzufolge von "Personalien".

Der kleine rote Punkt unten in der Mitte von Deinem Bild ist ein so genanntes holographisches Sicherheitsmerkmal. Es enthält eine maschinell prüfbare Struktur, die neben dem maschinellen Lesen der Ausweise zur Unterstützung der Sichtkontrolle auch eine maschinelle Echtheitsprüfung ermöglicht. In dieser Struktur sind aber keine personen- oder dokumentenbezogenen Daten gespeichert.

Bei Deiner Frage, warum der große "grüne" Bundesadler auf Deinem Ausweis je sieben, der kleine holographische Adler über Deinem Bild aber je nur sechs Federn hat, muss ich etwas weiter ausholen: Die graphische Gestaltung des Bundeswappens und des Bundesadlers ist in der Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 (dort im Bundesgesetzblatt S. 26) festgelegt.

Danach gibt es zwei Grundtypen des Bundesadlers:
- den Adler im Wappen mit geschlossenem Gefieder und
- den Adler ohne Umrahmung, der sich vom Adler im Bundeswappen durch das nach außen gerichtete Gefieder unterscheidet.

Die oben erwähnte Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 hat die künstlerische Ausgestaltung des Adlers für jeden besonderen Zweck ausdrücklich vorbehalten.

Damit sollte sichergestellt werden, dass im Einzelfall die künstlerische Freiheit der Ausgestaltung des Bundesadlers nicht eingeengt wird. Die Regelungen über die Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland aus den fünfziger Jahren knüpfen hierbei ganz bewusst an die Regelungen der ersten deutschen Republik aus den zwanziger Jahren an. So ist zwischen den Fällen, in denen der Bundesadler in Form von Stempel und Siegeln behördlichen Äußerungen oder Erklärungen urkundlichen Wert gibt, und den Fällen, in denen er mehr eine dekorative Aufgabe erfüllt, zu unterscheiden. Aus diesem Grunde ist der Adler dort, wo er mehr eine dekorative Aufgabe zu erfüllen hat, auch unterschiedlich gestaltet.

Der holographische Adler im Bild des Personalausweises findet seinen Ursprung in der Tat in der Weimarer Zeit und wurde als Muster für Zierschmuck mit sechs Schwingen (Gefieder) von Siegmund von Weech (1888-1982) aus München entworfen; er findet sich auch im kleinen Bundessiegel wieder. Dagegen stellt der Adler neben dem Bild des Personalausweises (wie auch auf den einzelnen Seiten des Reisepasses) den Bundesadler mit sieben Schwingen (Gefieder) dar. Dieser Adler ziert auch das große Bundessiegel. Der Entwurf stammt ebenfalls von Siegmund von Weech.

Letztlich hast Du gefragt, warum unter Staatsangehörigkeit das Adjektiv "deutsch" steht und nicht "Bundesrepublik Deutschland". Die Rubrik "Staatsangehörigkeit" bezeichnet auf Deutsch, was auf Englisch "Nationality" und auf Französisch "Nationalité" heißt. Die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland heißt "deutsche Staatsangehörigkeit", weil die Bundesrepublik Deutschland der einzige deutsche Staat ist. Deshalb besitzen Österreicher auch die "österreichische Staatsangehörigkeit". Ob die Staatsangehörigkeit als solche oder der Staat dem man angehört in den Ausweis eingetragen werden, kann jeder Staat selbst entscheiden. Bei uns hat man sich für die Staatsangehörigkeit, also die Bezeichnung "deutsch" entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble