(...) Eine weitere Verbesserung der Sicherheit, insbesondere bei der sicheren Verwahrung von Waffen, könnte durch biometrische Blockierung der Waffen oder der Waffenschränke erreicht werden. Es existieren bereits marktreife Systeme mit Zulassung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) für die Blockierung von Erbwaffen, vergleichbare Systeme werden auch zur kurzzeitigen Blockierung von Waffen angeboten. (...)
(...) der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition sowie das Führen einer Schusswaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums wird nach § 19 des Waffengesetzes (WaffG) lediglich bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht, wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Die Regelung ist nicht darauf ausgerichtet, dass die gefährdete Person mit der Waffe einen Beitrag zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung leisten soll; die Waffe dient nur der Eigensicherung. (...)
(...) islamistischen Gruppierungen werden in Deutschland derzeit mehr als 33.000 Personen zugeordnet. Nur eine wesentlich geringere, gleichwohl beachtliche Zahl ist tatsächlich gewaltbereit und steht deshalb im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. (...)
(...) glücklicherweise leben wir heute in einem demokratischen Deutschland, in dem man lediglich theoretisch Überlegungen zu den Voraussetzungen eines Widerstandsrechts anzustellen braucht. (...)
(...) Aus dem Inhalt der Eidesformel selbst ergeben sich aber weder Rechte des Amtsinhabers noch sanktionierbare rechtliche Pflichten. Die Rechtspflichten der Bundesminister folgen vielmehr aus verpflichtenden Regelungen der Verfassung und der Gesetze. Jeder Bundesminister ist - wie alle Amträger - an Recht und Gesetz gebunden. (...)