Frage an Wolfgang Schäuble von Wolf K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
in der Presse haben Sie sich zu biometrischen Sicherungen für Waffenschränke geäussert, ebenso zu technischen
Möglichkeiten damit nur noch Berechtigte mit Kurzwafffen schiessen können. Kann ich davon ausgehen daß Sie bei letzterem das "Armatix"-System meinen?
Hierzu ein paar Fragen:
Was hilft ein Fingerabdruck-Sensor am Waffenschrank wenn jemand wie in Winnenden sich nicht ans Gesetz hält und die Waffe nicht im Schrank liegt ?
Wird jemand der seine Waffe gesetzeswidrig nicht wegschliesst einen Sicherungsdorn nutzen ?
Ist Ihnen bekannt daß "Armatix" von einer Fachzeitschrift in unter 2 Minuten "geknackt wurde" ?
Wurden nicht Fingerabdrucksensoren vom Chaos Computer Club überlistet ? Sind nicht Schlüssel "am Mann" und Zahlenkombinationen im Kopf sicherer?
Gehört eine mit Sicherungsdorn gesicherte KW nicht immer noch in den Safe, was den Dorn überflüssig macht ?
Die bestehenden Vorschriften zur Aufbewahrung in zertifizierten Sicherheitsbehältnissen sind absolut ausreichend, wenn die Leute sich dran halten. Wenn die Leute sich in Einzelfällen unverantwortlicherweise nicht daran halten hilft keine noch so ausgeklügelte Technik.
Würde es nicht ausreichen die Einhaltung bestehender Vorschriften stärker zu überprüfen?
Eine Regelung wie die angedachte würde meiner Meinung nach absolut keinen Sicherheitsgewinn bringen. Allerdings würden viele "kleine Leute" ihren Sport oder wie ich die Jagd aufgeben müssen da sie sich die Systeme wie ich als "kleiner" Rettungsassistent nicht leisten können.
Oder würde der Staat die Kosten übernehmen ?
Abgesehen davon bin ich der Meinung das selbst eine totale Verbannung aller Waffen aus Deutschland, inklusive derer von Polizei und Militär eine solch schreckliche Tat nicht verhindern könnte. Wer so entschlossen ist findet immer ein Tatmittel.
Sollte man nicht viel mehr forschen was einen Menschen zu so einer schrecklichen Tat treiben kann und dort dann ansetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
Wolf Kaiser
Sehr geehrter Herr Kaiser,
Bereits nach geltender Rechtslage hat der Besitzer von Waffen oder Munition die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Waffen und Munition müssen grundsätzlich getrennt voneinander und - je nach Art und Anzahl - in Behältnissen entsprechender Sicherheitsstufen verwahrt werden. In der Regel sind diese Sicherheitsbehältnisse mit Doppelbart- oder Zahlenschlösser (mechanisch oder elektronisch) ausgestattet. Erbwaffen sind - soweit kein Bedürfnis geltend gemacht werden kann - zusätzlich jeweils durch Blockiersysteme zu sichern.
Eine weitere Verbesserung der Sicherheit, insbesondere bei der sicheren Verwahrung von Waffen, könnte durch biometrische Blockierung der Waffen oder der Waffenschränke erreicht werden. Es existieren bereits marktreife Systeme mit Zulassung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) für die Blockierung von Erbwaffen, vergleichbare Systeme werden auch zur kurzzeitigen Blockierung von Waffen angeboten. Diese Systeme bestehen aus zwei Komponenten; ein Sperrelement wird in die Waffe eingebracht und kann durch eine Bedieneinheit mechanisch, mittels Zahlencode oder biometrisch, mittels Fingerabdruck, verriegelt oder gelöst werden. So gesicherte Waffen sind dann funktionsuntüchtig.
Die zusätzliche Sicherung von Waffen mit einem biometrischen Blockiersystem (auch bei Lagerung im ggf. ebenfalls biometrisch gesicherten und verschlossenen Waffenschrank) schafft eine höhere Sicherheit und trägt zur Sensibilisierung der Waffenbesitzer bei. Aufgrund der Nachfrage am Markt werden Blockiersysteme derzeit vorrangig für Erbwaffen von wenigen Herstellern angeboten. Im Hinblick auf die große Anzahl zu blockierender Waffen im Fall einer Änderung des Waffenrechts, würde die Nachfrage steigen, sich weitere Hersteller für Blockiersysteme finden und damit die Preise für Blockiersysteme einem stärkeren Wettbewerb ausgesetzt sein.
Eine absolute Sicherheit, dass ein Ereignis wie in Winnenden sich nicht wiederholt, gibt es nicht. Wesentlich ist daher, dass der Zugang zu Waffen durch nicht berechtigte Personen weiter erschwert wird und alle Waffenberechtigten verantwortlich mit ihren Waffen umgehen. Die Waffenberechtigten müssen sich ihrer Verantwortung stets bewusst sein. Dies gilt ganz besonders auch für den Umgang mit Waffen in den Familien und in der häuslichen Umgebung.
Wenn ich hier bei der Beantwortung Ihrer Frage sehr stark auf den waffenrechtlichen Aspekt eingegangen bin, liegt es daran, dass ich als Bundesinnenminister hierfür originär zuständig bin. Ich kann Ihnen aber nur zustimmen, dass man sich abseits der Problematik der Waffenaufbewahrung insbesondere eingehender mit den Ursachen für derartige Taten auseinandersetzen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble