Frage an Wolfgang Schäuble von Marco C. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister,
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." So lautet der Amtseid den ALLE Bundesminister und Kanzler ablegen.
Mir stellt sich gerade in der heutigen Zeit eine Frage.
Wieso kann gegen einem Verstoß gegen diesen AMTSEID nicht juristisch vorgegangen werden?
Führt das nicht den Eid ins Absurde? Muss ich diesen Eid, wie ein Wahlversprechen sehen? Von der juristischen Wertigkeit ist dann beides identisch.
Nochmals, warum ist ein Verstoß gegen den AMTSEID nicht strafbar?
Auf Ihre aussagekräftige Antwort freue ich mich und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
M.Chalupka
Sehr geehrter Herr Chalupka,
die Bundeskanzlerin und die Bundesminister haben die verfassungsrechtliche Pflicht, den nach dem Grundgesetz vorgesehenen Amtseid zu leisten. Der Eid erfüllt die Funktion eines Gelöbnisses, mit dem die Bundeskanzlerin und die Bundesminister öffentlich bekräftigen, das Amt so zu führen, wie es der Verfassung und vor allem seinen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen entspricht. Der jeweilige Amtsinhaber verspricht damit eine korrekte und vor allem auch verfassungsgemäße Amtsführung und dokumentiert seine Identifikation mit den in der Verfassung niedergelegten Werten.
Aus dem Inhalt der Eidesformel selbst ergeben sich aber weder Rechte des Amtsinhabers noch sanktionierbare rechtliche Pflichten. Die Rechtspflichten der Bundesminister folgen vielmehr aus verpflichtenden Regelungen der Verfassung und der Gesetze. Jeder Bundesminister ist - wie alle Amträger - an Recht und Gesetz gebunden. Bei Verstößen wäre der jeweilige Rechtsweg eröffnet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble