(...) Inhaltlich falsch ist es trotzdem. Das Recht auf Meinungs- oder Pressefreiheit beinhaltet doch nicht das Recht auf Zugriff auf kinderpornographische und damit illegale Inhalte, deren Kenntnisnahme eine Straftat darstellt. (...)
(...) Beachtliche Argumente sprechen für ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen, gerade wenn diese Spielregeln enthalten, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Kriminologen gehen davon aus, dass bei einer Beschäftigung von Heranwachsenden mit so genannten Laserdrome- oder Paintball-/Gotcha-Spielen, bei denen das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah trainiert wird, die Hemmschwelle zur gewaltsamen Konfliktlösung herabgesenkt wird. (...)
(...) Die Lagerung im Ausland ist betriebswirtschaftlich sinnvoll. Auch andere Zentralbanken lagern einen Teil ihrer Goldreserven im Ausland. Zudem sind Goldgeschäfte nur an internationalen Goldumschlagsplätzen möglich, wobei ein Lagerstellenwechsel nicht ausgeschlossen ist. (...)
(...) Die irrationale Tat eines verwirrten, zielstrebig und skrupellos handelnden Einzeltäters wie in den Niederlanden stellt dennoch eine schwer zu kalkulierende Gefahr dar, der im Vorfeld mit polizeilichen Mitteln nicht vollständig zu begegnen ist. Hundertprozentige Sicherheit ist auch in Deutschland eine Illusion. (...)