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Frage von Markus K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
ich habe eine Frage bezüglich des Aufenthaltsortes der Goldbestände Deutschlands.
Ich habe davon gehört, daß diese komplett im Ausland lagern sollen, genauer gesagt in den USA sowie Großbritanien. Das halte ich aber für absurd, da es ansonsten bedeuten würde, daß unser Land nicht souverän wäre.
Wo genau liegen dann also diese Goldbestände?

Eine weitere Frage habe ich noch bezüglich Zahlungen an das Ausland.
Ist es zutreffend, daß Deutschland nach wie vor Zahlungen gegenüber seinen ehemaligen Kriegsgegnern leistet, die im Zusammenhang mit dem 1.Weltkrieg sowie des Versailler Vertages stehen? Dies wäre insofern verwunderlich, da es ja mehrere Konferenzen in den 20 und 30 Jahren gab, welche diese Zahlungen letztendlich zu einem Ende brachten.

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich herzlich!

Freundliche Grüße,
Markus Kaiser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kaiser,

Die Währungsreserven und damit auch die Goldreserven der Bundesrepublik Deutschland werden von der Deutschen Bundesbank gehalten und verwaltet. Die Bank hält einen Teil der Goldbestände in eigenen Tresoren im Inland, weitere Bestände werden insbesondere an wichtigen Goldhandelsplätzen bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt. Dies hat sich historisch und marktbedingt so ergeben, weil das Gold an diesen Handelsplätzen seinerzeit an die Bundesbank übertragen wurde. Die Lagerung im Ausland ist betriebswirtschaftlich sinnvoll. Auch andere Zentralbanken lagern einen Teil ihrer Goldreserven im Ausland. Zudem sind Goldgeschäfte nur an internationalen Goldumschlagsplätzen möglich, wobei ein Lagerstellenwechsel nicht ausgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund stellt die Lagerung von Goldreserven im Ausland keine Beeinträchtigung der Souveränität Deutschlands dar.

Die Bundesrepublik Deutschland leistet nach meinem Kenntnisstand zurzeit noch Zahlungen zur Erfüllung von Zinsforderungen, deren endgültige Abwicklung von 1953 bis zur Wiedervereinigung zurückgestellt wurde. Mit der Wiedervereinigung wurden für diese Zinsrückstände Fundierungsschuldverschreibungen mit 20jähriger Laufzeit ausgegeben. Die Endfälligkeit dieser Zahlungsverpflichtungen liegt daher im Jahr 2010. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an meinen Kabinettskollegen, Herrn Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble