Frage an Wolfgang Schäuble von Norbert H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schäuble,
ich befürworte den Vorstoß der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen etwas gegen Kinderpornographie zu unternehmen.
Allerdings warne ich vor vorschnellem Aktionismus, dem Sie und Ihre
Fraktionskollegen erliegen.
Die meisten Straftaten im Bereich der Kinderpornographie werden von den eigenen Eltern begangen. Durch den Gesetzesentwurf der Regierung ist es aber nicht möglich, Kinder vor den eigenen Eltern zu schützen. Quelle: http://www.bka.de/pks/pks2007/
Außerdem beruft sich die Bundesregierung auf die Erfolge anderer Länder und findet es unverschämt, dass wir Bürger dieses Vorgehen "Zensieren" nennen.
In einer finnischen Studie ist hingegen belegt, dass die dortigen Netzsperren keine Wirksamkeit besitzen.
So sind 85% der dort gesperrten Seiten nicht mal ansatzweise mit Kinderpornographie in Verbindung zu bringen.
Selbst in den restlichen 15% sind noch Seiten von Minderjährigen Models (werden Seiten von Bekleidungshersteller jetzt auch gesperrt?) oder Seiten die schon seit Ewigkeiten nicht mehr existieren. Weniger als 1% der gesperrten Seiten enthalten wirklich strafrechtlich relevantes Material. Quelle: http://maraz.kapsi.fi/sisalto-en.html
Desweiteren behauptet Frau von der Leyen, dass die Server mit diesem Material in Ländern stehen in denen Kinderpornographie nicht strafbar ist.
Wenn man sich mal eine Karte anschaut, mit den Staaten in denen die Server stehen, muss man sich wundern. Denn die meisten Server stehen in Kanada, in den USA und in Deutschland.
Sie möchten mir doch nicht erzählen, dass in diesen Ländern Kinderpornograhie nicht strafbar wäre und das es unmöglich ist die Betreiber der Server ausfindig zu machen und ihrer gerechten Strafe zuzuführen, oder etwa doch?
Aufgrund dieser Fakten (und noch einigen mehr) möchte ich Sie fragen, wie Sie zu diesem Vorstoß stehen.
Ich erwarte mit Freuden Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hense
Sehr geehrter Herr Hense,
Sie wollen sicherlich nicht ernsthaft behaupten, dass die geplante Erschwerung des Zugriffs auf kinderpornographische Inhalte im Internet deshalb abzulehnen sei, weil oftmals die dort vertriebenen Bilder aufgrund des Mißbrauchs von Angehörigen aus dem engsten Familienkreis entstanden sind.
Im Rahmen einer ganzheitlichen Bekämpfung der Kinderpornographie muss doch sowohl gegen diejenigen vorgegangen werden, die mit dem unsäglichen Leid der Kinder das kinderpornographische Angebot bereitstellen, als auch gegen diejenigen, die die Nachfrage für dieses Angebot schaffen.
Wenn Sie als einzelner Bürger meinen, in diesem Zusammenhang von Zensur sprechen zu wollen, bleibt Ihnen das natürlich unbenommen. Inhaltlich falsch ist es trotzdem. Das Recht auf Meinungs- oder Pressefreiheit beinhaltet doch nicht das Recht auf Zugriff auf kinderpornographische und damit illegale Inhalte, deren Kenntnisnahme eine Straftat darstellt.
Im Übrigen möchte ich Sie auf die Beantwortung der Fragen von Herrn Schmidt ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f178124.html#frage178124 ), Herrn Remus ( http://www.abgeordnetenwatch.de/q-650-5664--f184451.html#q184451 ) und Herrn Schlosser ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f171843.html#q171843 ) verweisen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Wolfgang Schäuble