Frage an Wolfgang Schäuble von Ingo R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
da wir Softair-Spieler wohl direkt von einem Verbot von Paintball betroffen sein werden, stellt sich uns die Frage:
Welchen reellen Sicherheitsgewinn bringt ein solches Verbot der BRD bzw. deren Bevölkerung?
Zu Paintball ist noch zu erwähnen, dass das Spielen schon seit Jahren “frei” ab 18 ist und nur auf genehmigten Spielfeldern und Halle gespielt werden darf.
Beim Airsoft (wie Softair wirklich heißt) ist seit dem 01.04.08 nur noch das Spielen auf befriedetem Besitztum erlaubt. Ebenso ist ein führen der Airsoft-Markierer in der Öffentlichkeit verboten (Anscheinswaffen...)
Es soll hier nicht um die moralischen Fragen gehen wie z.B. sittenwidrig, Herabsetzung der Menschenwürde, Simulation von “Töten”, etc.
Uns interessiert einfach nur, wie durch ein solches Verbot so schreckliche Taten wie Amokläufe verhindert werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Riegert
Sehr geehrter Herr Riegert,
als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden wurde auf Empfehlung einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe auch eine Initiative des Freistaats Bayern im Bundesrat zu einem Verbot von Paintball-Spielen durch Änderung des Ordnungswidrigkeitenrechts aus dem Jahr 2007 wieder aufgegriffen. Die Diskussion ist im Übrigen nicht erst durch die schreckliche Tat von Winnenden ausgelöst worden, sondern bewegt die gesellschaftliche Diskussion um unsere Werteordnung seit Jahren. Schon im Jahr 2001 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass derartige "Spiele" wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde regelmäßig zu verbieten sind.
Beachtliche Argumente sprechen für ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen, gerade wenn diese Spielregeln enthalten, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Kriminologen gehen davon aus, dass bei einer Beschäftigung von Heranwachsenden mit so genannten Laserdrome- oder Paintball-/Gotcha-Spielen, bei denen das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah trainiert wird, die Hemmschwelle zur gewaltsamen Konfliktlösung herabgesenkt wird.
Die jetzige Diskussion hat aber auch ergeben, dass bei Abwägung aller bisherigen Argumente für oder gegen ein Verbot bestimmter Spielformen wie z.B. Paintball, eine gesetzliche Regelung hierzu noch nicht entscheidungsreif ist. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, vor weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten zunächst das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen eingehender zu untersuchen, ohne dem Zeitdruck der endenden Legislaturperiode ausgesetzt zu sein. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit die Notwendigkeit besteht, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation ganz zu verbieten oder zumindest - etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels - sinnvoll einzuschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble