
(...) Wenn Straftaten im Raum stehen, werden diese mit der ganzen Härte des Gesetzes - sowohl des Straf- als auch des Ausländerrechts - geahndet werden. Das schließt auch eine konsequente Abschkonsequente Abschiebung von Flüchtlingenn diese schwere Straftaten begangen haben oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. (...)