
(...) Wie bisher schon, können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Darüber hinaus wurde aber der Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind, verstärkt. (...)