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Wilhelm Priesmeier
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Frage von Klaus R. •

Frage an Wilhelm Priesmeier von Klaus R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Priesmeier!

Ich beziehe mich auf den Artikel im "Harzkurier" (Link folgt am Ende), wo Sie in Walkenried erklärt haben: die Vereine bräuchten aufgrund der demographischen Entwicklung 1-Eur-Jobber als Hilfspersonal, um die nötigen Arbeiten auszuführen. Wenn Sie dem Link folgen, werden Sie auch meinen Leserbrief lesen können. Daher nur meine kurze Frage:
Wie rechtfertigen Sie es, Menschen zu Arbeiten zu verpflichten, die ihrer ganzen Natur nach *freiwillig* sein sollte ? Wäre es nicht ehrlicher, die Vereine würden mehr Mitglieder einstellen, oder aber sich auflösen, wenn sie es alleine nicht mehr schaffen ? Vereine sind doch kein Selbstzweck! Wenn es in, sagen wir, Bad Lauterberg, einen Kaninchenzüchter-Verein weniger gibt, davon geht doch die Welt nicht unter. - Aber Zwangsarbeit für egoistische Einzelinteressen, das empfinde ich als extrem undemokratisch. Wie sehen Sie das ?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Klaus Reiners

Hier der Link:
http://www.harzkurier.de/news.php?id=4790

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reiners,

in der Tat sind Vereine kein Selbstzweck, allerdings stellen sie ein wesentliches Element unserer Gesellschaft dar und übernehmen unentgeltlich wichtige Aufgaben und Funktionen. Daher sehe ich es als eine wichtige Aufgabe der Politik an, Vereine in ihrer Arbeit für die Gesellschaft zu unterstützen.

Diese Unterstützung kann über direkte materielle Zuwendungen geschehen, aber auch in Form von Sachleistungen oder eben durch die von Ihnen angesprochenen so genannten „Ein-Euro-Jobs“, also Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für Empfänger von ALG II. Der von Ihnen geäußerten Polemik, die diese Arbeitsgelegenheiten mit Zwangsarbeit gleichsetzt, möchte ich energisch widersprechen.

Auch die Aussage, dass die so genannten „Ein-Euro-Jobber“ für „egoistische Einzelinteressen“ eingesetzt würden, kann nicht unwidersprochen bleiben: Nach § 16, Absatz 3 SGB II sind nur solche Arbeitsgelegenheiten zulässig, die zusätzlich geschaffen werden und in öffentlichen Interesse liegen. Ich habe keinerlei Grund, dies generell oder gar in dem von Ihnen angesprochenen Fall der Samtgemeinde Walkenried in Zweifel zu ziehen. Auch wenn ich als Tierarzt die Errungenschaften von Tierzuchtvereinen sehr zu schätzen weiß, so kann ich Ihnen versichern, dass diese keineswegs durch Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gefördert werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meinen Standpunkt überzeugend darlegen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Dr. Wilhelm Priesmeier