Frage von Katrin S. • 04.10.2024
Antwort ausstehend von Uwe Schmidt SPD
Wir übernehmen eine deutlich aktivere Rolle beim Schutz unseres Bündnisgebiets und unserer Freunde in der NATO.
Trotzdem stehe ich einem Verbotsverfahren kritisch gegenüber. Schon allein die Debatte darüber lenkt vom eigentlichen Problem ab und ein gescheitertes Verfahren könnte mehr Schaden anrichten als nützen.
Wir planen, das Cannabisgesetz in 2./3. Lesung zeitnah zu behandeln und so zu beschließen, dass es zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Ich werde mich dem nicht entgegenstellen und dem Gesetzesvorschlag zustimmen.
ich kann Ihnen mitteilen, dass im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 für das Bundesministerium für Gesundheit folgende Mittel bereitgestellt werden: