Uwe Schmidt
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SPD
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Frage von Hedda P. •

Menschen, die nicht ins Weltbild der AfD passen, sind in Gefahr. Es gibt genug Belege, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet werden muss: https://t1p.de/VAfD Werden Sie für den Antrag stimmen?

Uwe Schmidt
Antwort von
SPD

Moin Frau P.,

der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2025 zwei Gruppenanträge für ein AfD-Verbotsverfahren debattiert. Eine Abstimmung hat jedoch nicht stattgefunden. Das Plenum überwies die Anträge im Anschluss an die Aussprache an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat.

Wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag teilen die Sorge vieler Menschen über die zunehmende Radikalisierung bei der AfD. Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei, deutlich.

Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Danach sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Die Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie sind hoch. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als Verdachtsfall und nutzt nachrichtendienstliche Mittel, um belastbares Material zu sammeln. Die Auswertung dieser Erkenntnisse durch den Verfassungsschutz spielt auch für uns als Fraktion eine Rolle, wenn wir gemeinsam darüber entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen. Dies muss in einem ordnungsgemäßen Verfahren festgestellt werden, das nach bisherigen Erfahrungen mindestens eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen wird.

Ein Verbotsantrag sollte daher früh in einer Legislaturperiode gestellt werden. Das ist eine Aufgabe für den 21. Deutschen Bundestag, der am 23. Februar 2025 gewählt wird. Für einen solchen Beschluss braucht es eine Mehrheit. Derzeit lehnen CDU/CSU und FDP ein AfD-Verbotsverfahren ab. Ihr gemeinsames Abstimmungsverhalten mit der AfD am 29. Januar 2025 macht eine Zustimmung noch unwahrscheinlicher.

Umso wichtiger ist es daher, am 23. Februar 2025 eine demokratische Mehrheit im Bundestag zu sichern. In der Tradition unserer langen Geschichte setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine wehrhafte Demokratie ein, die entschlossen gegen Verfassungsfeinde vorgeht.

Mit freundlichem Gruß 

Uwe Schmidt

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