Uwe Schmidt
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Frage von Marc W. •

Würden Sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD unterstützen?

Uwe Schmidt
Antwort von
SPD

Moin Herr W.,

wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag teilen die Sorge vieler Menschen über die zunehmende Radikalisierung bei der AfD. Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei, deutlich. Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als Verdachtsfall und nutzt nachrichtendienstliche Mittel, um belastbares Material zu sammeln. Die Auswertung dieser Erkenntnisse durch den Verfassungsschutz spielt auch für uns als Fraktion eine Rolle, wenn wir gemeinsam darüber entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen. Dies muss in einem ordnungsgemäßen Verfahren festgestellt werden, das nach bisherigen Erfahrungen mindestens eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen wird.

Ein Verbotsantrag sollte daher früh in einer Legislaturperiode gestellt werden. Das ist eine Aufgabe für den 21. Deutschen Bundestag, der am 23. Februar 2025 gewählt wird. Für einen solchen Beschluss braucht es eine Mehrheit. Derzeit lehnen CDU/CSU und FDP ein AfD-Verbotsverfahren ab. Ihr gemeinsames Abstimmungsverhalten mit der AfD am 29. Januar 2025 macht eine Zustimmung noch unwahrscheinlicher. Umso wichtiger ist es daher, am 23. Februar 2025 eine demokratische Mehrheit im Bundestag zu sichern. In der Tradition unserer langen Geschichte setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine wehrhafte Demokratie ein, die entschlossen gegen Verfassungsfeinde vorgeht.

Mit freundlichem Gruß

Uwe Schmidt