Was werden Sie tun, um soziale Gerechtigkeit zu verbessern? LG Sabine H.
Ich bin eine OMA, 67 Jahre, seit 1,5 Jahren Rentnerin: 1023€
Bin berufstätig: 1200€.
Miete all in 735€
Was wird sein, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

Moin Frau H.,
die gute Absicherung im Alter ist ein Kernversprechen unseres Sozialstaats. Das bedeutet: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich im Alter auf eine stabile und auskömmliche Rente verlassen können. Der Lebensstandard soll auch im Alter sicher sein, mit einer starken gesetzlichen Rente als Fundament der Alterssicherung. Wir sorgen dafür, dass das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft bei mindestens 48 Prozent gesichert wird. Das sorgt dafür, dass die Renten auch weiterhin im Einklang mit den Löhnen steigen und so mit der allgemeinen Wohlstandsentwicklung Schritt halten.
Eine Anhebung der Regelaltersgrenze lehnen wir ab. Die Grundrente werden wir weiter stärken, ausbauen und entbürokratisieren. Wir wollen all diejenigen besser unterstützen, die nach dem Erreichen des Rentenalters noch weiterarbeiten wollen. Darum schaffen wir das Vorbeschäftigungsverbot ab, es kann also ein neuer befristeter Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber geschlossen werden. Für alle, die das Rentenalter erreicht haben, soll der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung und auch der Rentenversicherung direkt an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Zudem sollen sie anstelle monatlicher Zuschläge auf die Rente auch eine Einmalzahlung in Anspruch nehmen können.
Wir wollen, dass das Wohnen bezahlbar bleibt. Menschen sollen dort leben können, wo sie wollen. Durch die Wohngeld-Plus-Reform haben wir die Reichweite des Wohngeldes auf Haushalte ausgedehnt, die Unterstützung dringend benötigen, aber bislang nicht wohngeldberechtigt waren. Das gilt für Mietwohnungen und Wohneigentum. Damit unterstützen wir gezielt Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner. Seit 2023 ist der Bezieherkreis gestiegen auf insgesamt zwei Millionen Haushalte statt bislang 600.000. Das Wohngeld stieg von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf jetzt 370 Euro pro Monat. Im Wohngeldgesetz haben wir außerdem die regelmäßige automatische Erhöhung des Wohngelds an die reale Preis- und Mietpreisentwicklung festgeschrieben. Das soll Sie ermutigen, das zu beantragen, was Ihnen zusteht.
Mit freundlichem Gruß
Uwe Schmidt