
(...) Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich Bildung erlaubt es dem Bund aber noch nicht einmal, den Ländern gezielt zweckgebundene Mittel – beispielsweise für Anrechnungsstunden – zur Verfügung zu stellen. (...) Wenn das Land es schafft, seinen Haushalt zu konsolidieren und wir auf der Bundesebene für eine Erhöhung der Staatseinnahmen sorgen, hat es künftig auch wieder Gestaltungsspielräume, die derzeit so nicht gegeben sind. (...)