Frage an Ute Vogt von Jürgen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Vogt,
im Vorfeld der Bundestagswahl bitte ich um Ihre Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Frage:
Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, religiöse Diskriminierungen in der Arbeitswelt zu beenden, das Antidiskriminierungsgesetz (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) so zu ändern, dass solche Ungerechtigkeiten abgebaut werden und der gleiche Diskriminierungsschutz auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst eröffnet wird?
2. Frage:
Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, die im Grundgesetz verankerten Arbeitnehmerrechte auch in Einrichtungen der Diakonie und der Caritas wirksam werden zulassen und das Betriebsverfassungsgesetz entsprechend zu ändern?
3. Frage:
Werden Sie sich im Fall Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte Vorrang vor religiösen Geboten haben (z.B. Beschneidung von Knaben)?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Michl
Sehr geehrter Herr Michl,
danke für Ihre Fragen.
Ihre ersten beiden Fragen kann ich mit ja beantworten. Hier ist auch das Wahlprogramm der SPD eindeutig: „Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen in Caritas und Diakonie Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht.“
Zu Ihrer dritten Frage: Die Religionsfreiheit gehört zu den in unserem Grundgesetz verankerten Menschenrechten. Bezüglich der Beschneidung von Jungen habe ich den alternativen Gesetzentwurf unterstützt, der die Rechte der Kinder bzw. Jungen in den Mittelpunkt stellt. Nach sorgfältiger Abwägung der betroffen grundrechtlichen Rechtsgüter – Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, Recht der Eltern auf elterliche Erziehung, Religionsfreiheit des Kindes und der Eltern sowie Schutz des Kindeswohls – steht für mich das Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit an erster Stelle.
Herzliche Grüße
Ute Vogt