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Ute Vogt
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Frage von Lilian D. •

Frage an Ute Vogt von Lilian D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

- Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die im Grundgesetz verankerten
Menschenrechte Vorrang vor religiösen Geboten haben?
- Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, eine Initiative zur Ablösung der besonderen Staats-
leistungen an Religionsgesellschaften zu unterstützen und damit dem Gebot des
Grundgesetzes zu entsprechen?
- Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, die im Grundgesetz verankerten Arbeitnehmerrechte auch
in den Einrichtungen der Diakonie und der Caritas ( die ja von den den Steuerzahlern zu 90%
finanziert werden wie Sie sicherlich wissen ) wirksam werden zu lassen und das Betriebs-
verfassungsgesetz entsprechend zu ändern?
- Halten Sie bei weltanschaulichen, ethischen oder moralischen Fragen eine stärkere
Interessenvertretung der Konfessionsfreien ( es sind fast 40% der Bevölkerung ) für erforderlich
und geboten?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dittrich,

danke für Ihre Fragen. Die Fragen 1 und 3 habe ich bereits über diese Plattform erhalten und füge Ihnen daher meine Antworten dazu ein.

Frage 1: Die Religionsfreiheit gehört zu den in unserem Grundgesetz verankerten Menschenrechten. Bezüglich der Beschneidung von Jungen habe ich den alternativen Gesetzentwurf unterstützt, der die Rechte der Kinder bzw. Jungen in den Mittelpunkt stellt. Nach sorgfältiger Abwägung der betroffen grundrechtlichen Rechtsgüter – Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, Recht der Eltern auf elterliche Erziehung, Religionsfreiheit des Kindes und der Eltern sowie Schutz des Kindeswohls – steht für mich das Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit an erster Stelle.

Frage 2: Nein. Das ist für mich kein vordringliches Thema.

Frage 3: Ja. Hier ist auch das Wahlprogramm der SPD eindeutig: „Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen in Caritas und Diakonie Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht.“

Frage 4: Nein. Die Entscheidung für eine Religion kann jede und jeder treffen. Warum man sich organisieren muss, um zu zeigen, dass man keiner Religion angehört, leuchtet mir nicht ein.

Herzliche Grüße

Ute Vogt