
(...) Aber: Welcher Erwartung soll ich mit meinem Abstimmungsverhalten nun nachkommen? Daher kann die Richtschnur bei meinen Entscheidungen doch nur Artikel 38 unseres Grundgesetzes sein. Danach sind Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. (...)