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Frage von Cornelia S. •

Frage an Ute Vogt von Cornelia S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Vogt,

Ihnen scheinbar noch heute einige Informationen fehlen, da Sie sich vor Kurzem im ZsL, Stuttgart, ebenso äußerten. Ich zitiere aus Ihrer Antwort auf Anfrage von Hr. Altstatt (Juli 2011).

1) „in Deutschland gelten immer noch für alle Bauten Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und DIN-Normen“ und „gebaut wird, wie im heute in Deutschland üblichen Sicherheitsstandard“
Was ist zu unternehmen, wenn diese Vorgaben per Sondergenehmigungen durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) übergangen werden?

2) „Volker Kefer keine schriftliche Aussage irgendwo gelesen, ob die Bahn tatsächlich keinerlei Verbesserungen vornimmt“
Herr Kefer sagte (vor VE), dass die Bahnsteigengen verbreitert wurden. Er hat aber NICHT gesagt, dass dies im Kernbereich des Bahnhofs (Verteilersteg B) einfach unmöglich ist.

3) „wenn die bisherigen S-Bahn-Gleise unter dem Hauptbahnhof den Sicherheitsstandards Genüge leisten“
Sind die neuen Standards in Sachen Brandschutz und Barrierefreiheit deshalb bei Umsetzung von S21 irrelevant?

4) „Bisher kommt man allerdings auch nur über den Nordeingang bequem ebenerdig in den Bahnhof“
Richtig, aber dafür kann ich mich als Mobilitätseingeschränkte selbstständig durch den Nordausgang oder über die Bahnsteige zum Gleisfeld zu ins Freie hinaus retten. Lieber ein barrierefreier Fluchtweg, als keiner.

5) „neuer Bahnhof für Ältere, Familien mit Kindern und Menschen mit Einschränkungen viel besser nutzbar“ / “mit mehreren Rolltreppen und Aufzuganlagen erreichbar.“
S21 hat Bahnsteigflächen mit unter 0,60 qm/Person.
In der Rush hour kommen VIER Züge an; dadurch doppelte Zug- und Personenzahl als im Kopfbahnhof, bei dem die Bahnsteige verbreiterbar wären.

Halten Sie Stuttgart 21 noch immer für barrierefreier als den Kopfbahnhof und
übernehmen Sie die Verantwortung?

Übrigens: Seit 25 Jahren wurde der Kopfbahnhof nicht renoviert, geschweige denn barrierefrei nachgerüstet, die Zahlungen hierfür von der DB wo anders eingesetzt!

MfG
Cornelia Single

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Single,

der Austausch von Argumenten kommt irgendwann beim Bahnhofsthema an den Punkt, wo keiner mehr den anderen zu überzeugen vermag. Gerne will ich trotzdem zu Ihren weiteren Fragen noch kurz Stellung nehmen:

Zu Frage 1) Dass das EBA rechtswidrige Genehmigungen erteilt, kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe das EBA im Gegenteil immer 150 % genau erlebt, so dass ganz viele Genehmigungen ewig gedauert haben, weil so lange und intensiv geprüft wurde.

2) Die Bahn hat gesagt, sie bessert nach. Ob das im von Ihnen genannten Kernbereich möglich ist oder nicht, nötig ist oder gewollt - das wird die Bahn bei ihrer Planung festlegen und auch in diesem Fall wird geprüft, ob diese Planung dann vorschriftsmäßig ist. Die Bahn hat jedenfalls keine Möglichkeit, von gesetzlichen Vorgaben abzuweichen.

3) Die S-Bahn wurde VOR den neuesten Standards erstellt. Was im übrigen nicht heißt, dass nie nachgebessert wurde. Der neue Bahnhof wird also zeitlich weit NACH der S-Bahn und daher nach neuesten Vorschriften gebaut. Das ist doch genau der Fortschritt in Sicherheitsfragen, den wir alle wollen.

4) Wie in meiner anderen Antwort bei Abgeordnetenwatch beschrieben: Die Klett-Passage ist auch ein fürchterliches Hindernis, bei K 21 gäbe es auch genug Tunnelstrecken, der neue Bahnhof wird andere Fluchtwege haben, als der jetzige (im Brandfall nur der Nordausgang ist auch zu wenig). Der vorbeugende Brandschutz wird da ein Auge darauf haben - das ist seine Aufgabe.

5) Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass der neue Bahnhof wesentliche Verbesserungen, gerade für Ältere, Familien mit Kindern und Menschen mit Einschränkungen haben wird. Der jetzige Kopfbahnhof wird nicht besser oder schöner, nur weil man die Bahnsteigflächen noch verbreitern könnte.

Herzliche Grüße

Ute Vogt