
(...) Der Gesetzgeber hat sich damals bewusst dafür entschieden, die Beteiligung der Rentner aufrechtzuerhalten. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die durch ihre eigenen Beiträge nicht gedeckten und stets wachsenden Leistungsaufwendungen für Rentner auch von den übrigen Mitgliedern mitfinanziert werden müssen. (...)