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Frage von Jörg H. •

Frage an Ute Granold von Jörg H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Granold,

im "Das Parlament" Nr. 24/25 - 9./16. Juni 2008, Seite 10 war zu lesen,

dass Sie entschlossen für die Einhaltung der Menschenrechte eintreten und dort den Finger in die Wunde legen, wo Menschenrechte eklatant verletzt werden,

Nun verhält es sich jedoch so, dass Menschenrechte, insbesondere in der Arbeitswelt der Bundesrepublik Deutschland millionenfach (s. aktuelle Emnid Studie) durch Mobbing bzw. Psychoterror eklatant verletzt werden; die Politik bzw. der Staat jedoch keinerlei „wirksame“ und für die traumatisierten Opfer gangbare und geeignete Mittel zur Prävention, Abwehr und zur Sanktion bereitstellt.

Vielmehr kann man feststellen, dass beispielsweise rechtliche Hürden hierzu immer höher gelegt werden, so dass Betroffene kaum eine reelle Chance auf Wahrung ihres Rechtes auf körperliche Unversehrtheit haben; innerbetrieblich das Arbeitsschutzgesetz und sonstige Schutzgesetze (z.B. SGB 9) in Fällen von Mobbing keinerlei Bedeutung haben; Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigte eher wegschauen; an Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaft gerichtete Beschwerden im Sand verlaufen; Krankenkassen ihren Präventionsauftrag betr. Mobbing nicht spürbar wahrnehmen.

Mich würde Ihre Meinung zu diesen eklatanten Fällen von Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland interessieren.

Vielen Dank für die Antwort.

Freundliche Grüße

Sich.-Ing. Jörg Hensel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hensel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. Juni, in der Sie mich auf meine Meinung zum Thema „Mobbing-Bekämpfung in Deutschland“ angesprochen haben.

Die Bekämpfung von Mobbing und seinen Folgen ist ein wichtiges Thema, das besonderer Beachtung bedarf. Sicherlich hat ausgeprägtes Mobbing am Arbeitsplatz direkte oder indirekte gesundheitliche Auswirkungen auf die von Mobbing-Aktionen betroffenen Personen. Für die Unternehmen führt dies zu krankheitsbedingten Fehlzeiten und Kosten für Lohnfortzahlung. Ebenso werden die Sozialversicherungen belastet.

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung der gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist Mobbing ein Thema, das im Rahmen von Führungskräfteseminaren, Konfliktmanagement und Stressbewältigungskursen aufgegriffen wird.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ( http://www.bmas.de/coremedia/generator/13868/mobbing__kontaktstellen.html ) und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSHA) ( http://www.osha.de/topics/mobbing/mobbing-beratungsstellen ) stellen auf ihren Internetseiten Listen mit Beratungsstellen unterschiedlichster Träger zur Verfügung.

Die Bundesregierung hat beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. An diese Stelle kann sich jeder wenden, der der Ansicht ist, aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt bzw. belästigt worden zu sein.

Es ist also nicht so, dass sich die staatlichen Stellen dem Thema Mobbing nicht annehmen würden.

Darüber hinaus sollte man bedenken, dass die rechtlichen Möglichkeiten eines Staates begrenzt sind, jedes Verhalten zwischen Menschen in den unterschiedlichsten Situationen regeln zu können. Die Tatsache, dass sich Einrichtungen mit ganz verschiedenen Trägern des Themas angenommen haben, zeigt, dass der Staat auch gar nicht all das übernehmen muss, was eine lebendige Bürgergesellschaft übernehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold