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Ute Granold
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Frage von Daniel W. •

Frage an Ute Granold von Daniel W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Granold,

ich habe drei Fragen an Sie:

1. Warum haben Sie viele der Fragen, die an Sie gestellt wurden, nicht direkt beantwortet und auf Ihre Büros verwiesen, andere wiederum ausführlich und zur Sache beantwortet? Kann es sein, dass Sie sich da ein bisschen "die Rosinen herausgepickt" haben?

2. Eine Nachfrage zu Ihrer
Antwort an Frau "Bär": Warum haben Sie diese Frage nicht deutlich beantwortet? Wie hoch ist denn Ihre Entschädigung als Ortsbürgermeisterin tatsächlich?

3. Wie können Sie Ihr Mandat im Bundestag ausüben, wenn sie gleichzeitig als Anwältin und Bürgermeisterin tätig sind? Haben Sie dafür ein gemeinsames Büro und gemeinsame Mitarbeiter oder können Sie am ende vielleicht an drei Orten zur selben Zeit sein?

Danke für Ihre Antworten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Fragen zu meinem bisherigen Umgang mit Abgeordnetenwatch.

In der ersten Zeit nach dem Aufbau von Abgeordnetenwatch habe ich keine Fragen direkt über die Site selbst beantwortet, sondern die Fragesteller dazu aufgefordert, sich mit Ihrer Frage direkt an mein Abgeordnetenbüro zu wenden.

Nachdem sich das Webangebot weitgehend als seriöse Diskussionsplattform etabliert hatte, bin ich vor dem Hintergrund der Unterhaltsrechtsreform - die ich als zuständige Berichterstatterin für die Union maßgeblich mitgestaltet habe - dann doch dazu übergegangen, Abgeordnetenwatch zu nutzen. Damals sind zu diesem Thema zahlreiche identische Fragen in meinem Abgeordnetenbüro und bei Abgeordnetenwatch eingegangen, die ich auf diesem Weg schneller beantworten konnte. Danach habe ich alle Fragen beantwortet, die mir über die Website gestellt worden sind.

Meine Angaben zu meiner Tätigkeit als Ortsbürgermeisterin vom 10.10.2007 entsprechen in dieser Form den Vorschriften des Abgeordnetengesetzes zu den veröffentlichungspflichtigen Einkünften. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ergibt sich aus § 12 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) und ist an die Einwohnerzahl der Kommune gekoppelt.

Für meine verschiedenen Tätigkeiten nutze ich jeweils eigene Büroräume: als Anwältin die meiner Kanzlei, als Abgeordnete die in meinem Wahlkreisbüro bzw. meinem Berliner Büro und als Ortsbürgermeisterin die im Rathaus in Klein-Winternheim. Meine Mitarbeiter in den Büros arbeiten dem entsprechend entweder für die Kanzlei, im Abgeordnetenbüro oder im Rathaus.

Natürlich kann ich nicht an drei Orten gleichzeitig sein. Warum auch? Das ist ja nicht erforderlich. Aber mit meinen Büros ist es kein Problem, mit einer straffen Organisation, Disziplin, Erfahrung und sehr guten Mitarbeitern alle drei Tätigkeiten erfolgreich „unter einen Hut zu bringen“.

Darüber hinaus profitieren die einzelnen Bereiche von der Arbeit und den Erfahrungen in den jeweils anderen. Durch meine Arbeit als Rechtsanwältin im Bereich des Familienrechts kann ich z.B. als zuständige Fachpolitikerin im Rechtsausschuss für meine Fraktion politische Lösungen anstreben, die den konkreten Bedürfnissen der Betroffenen vor Ort entsprechen. Darüber hinaus behalte ich als Kommunalpolitikerin auch die Nöte und Sorgen der Menschen an der Basis in den Kommunen besonders im Auge.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Granold