Frage von Benjamin L. • 29.06.2013
Portrait von Ute Granold
Antwort von Ute Granold
CDU
• 02.07.2013

(...) Die Strafvorschrift der „Abgeordnetenbestechung“ hat zudem eine Besonderheit: In vollem Umfang strafbar macht sich ein Täter schon dann, wenn er auch nur zu einer Handlung ansetzt, die nach seinen Plänen zu einem Stimmenkauf oder -verkauf führen soll, ohne dass es zum Kauf oder Verkauf der Stimme kommen muss. (...)

E-Mail-Adresse