
(...) Kurz: ich denke, dass es sinnvoll ist, über alle Möglichkeiten nachzudenken, wie wir die Internetseiten mit Kinderpornographie so unzugänglich wie möglich machen, dafür ist aber aus meiner Sicht ein Mix aus mehreren Maßnahmen notwendig, um nicht über das erwünschte Ziel hinauszuschießen. Die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze, also die Möglichkeit des Einspruchs gegen Maßnahmen, ist dabei nicht verhandelbar. (...)