(...) In der laufenden Diskussion und Beratung dieses Gesetzentwurfe geschieht jetzt genau das, was viele erwartet und befürchtet haben, nämlich jeder und jedem fällt ein, was man auch noch gleich alles sperren könnte: Jugendpornographie, Seiten mit Lotteriespielen oder mit Killerspielen, rechtsextreme oder "Piratenseiten" auf denen man sich illegal Filme oder Musik downloaden kann. Damit kommen wir sehr schnell an die Frage der Zensur. Das ist einer der Hauptgründe dafür, warum ich dieses Gesetz für falsch halte. (...)
(...) wie ich hier bereits mehrfach ausgeführt habe, gilt die gesetzliche Regelung im EEG auf die Sie anspielen, bereits seit 2004 und damit auch für Anlagen, die im Jahr 2008 bereits bestanden. Dies hat auch das Verfassungsgericht sehr deutlich festgehalten. (...)
(...) Ob es nach den gesetzlichen und vertraglichen Vereinbarungen und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1976 möglich wäre, den Opfern den Klageweg gegen den Verursacher wieder zu eröffnen, kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen. Ich bin aber überzeugt, dass wir mit dem eingeschlagenem Weg den deutschen Conterganopfern dauerhafter und nachhaltiger helfen als es eine Schadensersatzklage könnte. (...)
(...) Das BKA soll zwar eine Dokumentationspflicht bekommen, diese finde ich persönlich aber nicht ausreichend. Ob es einen eklatanten oder gar keinen Zuwachs von Bildern und Videos mit Kinderpornographie im Netz gibt, ist für mich überhaupt nicht entscheidend, selbst wenn die Zahl sinken würde, wäre ich für die Nutzung aller Möglichkeiten, die Produzenten und Verkäufer solcher Inhalte strafrechtlich auf Härteste zu verfolgen. Leider halte ich aber weder den Vertrag noch den Gesetzentwurf dafür für weiterführend. (...)
(...) Das EEG regelte bisher die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anlagebetreiber und dem Netzbetreiber. (...) Mit dem EEG 2009 ist das anders. (...)
(...) Für alle Anlagen gilt, dass die EEG-Clearingstelle bis zum 17. April 2009 die laufende Prüfung abschließt und also die Frage klärt, wann sich Anlagen auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden. (...)