
(...) Die Behauptung, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte würde durch so genannte Mehrwertdienste gegenfinanziert, ist unzutreffend. Den Einführungskosten der elektronischen Gesundheitskarte stehen Einsparungen durch verbesserte administrative Abläufe, z.B. beim elektronischen Rezept gegenüber. Auch die Verringerung von Doppeluntersuchungen und die Maßnahmen zur Verringerung des Missbrauchs (Lichtbild und online Abgleich der Versichertendaten) werden zu Einsparungen führen. (...)