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Frage von Gudrun G. •

Frage an Ulla Schmidt von Gudrun G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin,

heute bekam ich einen Anruf von einem Mitarbeiter meiner gesetzlichen Krankenversicherung, der mir mitteilte, dass ich als freiwillig Versicherte nun fast doppelt so hohe Monatsbeiträge zu zahlen habe wie bisher. Zu verdanken habe ich dies dem Gesundheitsreformgesetz der Bundesregierung, das die Freibeträge für mitversicherte Kinder einfach gestrichen hat. Mein Mann ist Alleinverdiener, wir haben 3 schulpflichtige Kinder, von denen keines über irgendein Einkommen verfügt. Als Beamter im mittleren Dienst muss mein Mann die Krankenversicherung für unsere Familie von dem überaus üppigen Nettolohn bezahlen.

Wie in Gottes Namen kommen unsere Volksvertreter auf die Idee, dass Familien so viel Geld ohne Probleme aufbringen können?

Warum müssen schon Kinder ab 12 Jahren Zuzahlungen zu vielen Medikamenten leisten, obwohl sie doch finanziell vollkommen abhängig von ihren Eltern sind?

Familienfreundliche Politik stelle ich mir anders vor!

MfG Gudrun Ginsbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ginsbach,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile Ihre Auffassung ausdrücklich, dass Kinder bei der Bemessung von Beiträgen berücksichtigt werden sollten. Deswegen habe ich bereits gegen die einschlägige Regelung des Spitzenverbandes der Krankenkassen interveniert.

Zum Hintergrund:

Bis 2008 gab es für die gesetzlichen Krankenkassen keine einheitlichen Regelungen zur Beitragsbemessung freiwillig Versicherter. Den Umgang mit den freiwillig Versicherten regelte jede Krankenkasse in ihrer Satzung selbstständig, was dazu führte, dass Menschen mit gleichem Einkommen und gleicher familiärer Situation je nach Kasse unterschiedlich behandelt wurden. Mit dem Gesundheitsfonds, mit seinen fairen Zuweisungen an die Kassen und dem einheitlichen Beitragssatz, konnte die Bemessung nicht länger den einzelnen Kassen überlassen werden. Denn seither überweisen die Kassen die Einnahmen an den Gesundheitsfond und mögliche Mindereinnahmen gehen nicht länger zu Lasten der Kassen. Daher wurde der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (der Verband aller gesetzlichen Krankenkassen) beauftragt "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung" vorzulegen, die eine gleiche, gerecht und transparente Beitragsbemessung gewährleisten sollten.

Die Kinderfreibeträge für freiwillig Versicherte, deren Ehepartner nicht gesetzlich versichert ist, wurden durch diese einheitlichen Verfahrensgrundsätze gestrichen. Diese Regelung ist nicht von meinem Ministerium ausgegangen, sondern wurde durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen eingeführt. Ich stehe dem Wegfall der Kinderfreibeträge sehr kritisch gegenüber. Deswegen habe ich eine Überprüfung dieses Verfahrens eingeleitet. Noch immer finden hierzu Gespräche mit dem Spitzenverband Bund statt. Wenn diese ergebnislos bleiben, werde ich den Koalitionsfraktionen eine entsprechende gesetzliche Klarstellung per Änderungsantrag in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren (Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Gesetze) vorschlagen.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt